SP Kanton Luzern
 

Die Haltung der SP zum neuen Betreuungsabzug beim Steuergesetze 2011

Mit einer Motion forderte die CVP die Einführung eines Betreuungsabzuges für alle Familien mit Kindern. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Der Abzug beträgt 2000 Franken.


Bei der letzten Steuergesetzrevision 2008 gelang es uns den Abzug für Fremdbetreuungskosten um die Hälfte auf 6700 Franken zu erhöhen zu erhöhen. Durch den Betreuungsabzug wird dieser Abzug faktisch um 2000 Franken gekürzt. Denn für die eigene Betreuung, die ja alle Familien leisten, wird bereits 2000 Franken abgezogen. Dieser Betrag muss an den Abzug der Fremdbetreuungskosten angerechnet werden.

 

Vergleicht man das zur Verfügung stehende einkommen von zwei Familien mit Eigenbetreuung und Fremdbetreuung wird die Familie die für ihre Kinder keine Fremdbetreuung geltend macht steuerlich leicht besser gestellt. Das heisst, der Familie, die ihre Kinder selber betreut, bleibt nach Abzug der Steuern mehr Geld übrig, als der Familie, die Fremdbetreuung geltend macht. Das kann nicht sein!

 

Der SP ist es ein grosses Anliegen, dass alle Familien gleich behandelt werden. Es darf nicht sein, dass eine Form der Kinderbetreuung steuerlich bevorzugt wird.!

Die SP hat sich gegen diese Rechtsungleichheit gewehrt und den Antrag gestellt, die allgemeinen Kinderzulagen zu erhöhen. Auf diese Weise hätten ebenfalls alle Familien von höheren Abzügen profitiert und der Abzug für Fremdbetreuung wären weiterhin im vollen Umfang von 6700 Franken möglich gewesen!

 

Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates lehnte unseren Antrag ab. Man will offensichtlich keine optimale Entlastung der Familien und was noch schlimmer ist: man wertet die Eigenbetreuung klar höher! Die Frauen sollen zu Hause bleiben und ihre Kinder betreuen! Das dies für sehr viele Familien aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, wird negiert.

Felicitas Zopfi-Gassner

 

 

 

 

 

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