SP Kanton Luzern
 

B75 zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2011)

Die Finanzwelt hat sich im letzten halben Jahr drastisch verändert. Es gilt die vorliegende Steuergesetzrevision auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der globalen Veränderungen zu beurteilen. Wie gross diese Auswirkungen auf unseren Kanton sind, weiss zum jetzigen Zeitpunkt niemand.


Das ist nur eine der Unsicherheiten in einer ansehnlichen Liste in Bezug auf den luzernischen Finanzhaushalt. Die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 08 sind noch nicht bekannt, es sind ja noch nicht einmal alle Elemente eingeführt. Eine Steuergesetzrevision zu beschliessen, bevor die vorhergehende abgeschlossen ist, ist an sich schon ungewöhnlich und finanzpolitisch  ziemlich gewagt. Wir wissen, dass die Zahlen für den NFA noch nicht definitiv bereinigt sind. Der Kanton Luzern muss mit kleineren Beträgen rechnen als erwartet.


Wie viel der Kanton Luzern für die Spitalfinanzierung beitragen muss, ist ebenfalls noch nicht geklärt. Es dürfte aber bedeutend mehr sein, als bisher angenommen.


Im Hochbaubereich stehen in den nächsten Jahren Investitionen von einer Milliarde an. Damit wir unsere Attraktivität im Verkehrsbereich verbessern können, braucht es namhafte Investitionen für den öffentlichen Verkehr. Das Radroutennetz muss ausgebaut werden. Die Sicherheit der Schulwege hat oberste Priorität. Hier darf nicht gespart werden.

 

Die Rechnung 08 wird noch positiv ausfallen. Mit den Überschüssen können wir einen Teil der dringenden Infrastrukturverbesserungen bezahlen. Das Vorziehen von Investitionen im Umfang von 40 Millionen begrüssen wir ausdrücklich.


Die Rechnung 09 wird wohl noch keine Defizite aufweisen. Aber meine Damen und Herren, wie sie sich erinnern, haben wir die Abschreibungsregeln geändert. Um einen Selbstfinanzierungsgrad von 100% zu erreichen, muss die Rechnung deutlich im positiven Bereich abschliessen. Und das wird wohl bereits 09 nicht mehr der Fall sein! Das Finanzleitbild wurde in den letzten Jahren hochgehalten. Wenn sie der Steuergesetzrevision so wie sie vorliegt, zustimmen, verletzen sie ihr Finanzleitbild gleich mehrfach! - die ausgeglichenen Rechnungen schliessen nicht mehr ausgeglichen ab


- der Kanton wird neue Schulden machen müssen


- die Voraussetzungen für leistungsfähige Gemeinden werden beschnitten, denn mehrere Gemeinden werden entweder einschneidende Abbauprogramme umsetzen oder die Steuern erhöhen müssen, um die Verluste aus der Revision auffangen zu können


- das Prinzip ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, wird mit Nullrunden nicht erfüllt

Sieht so kohärente und glaubwürdige Politik aus?


Es brauche die Steuergesetzrevision, um den Kanton weiter zu bringen. Wohin weiter? Was bringt uns eigentlich weiter? Wenn wir uns den Handlungsspielraum selber einengen, Sparpakete durchziehen, die Gemeinden in Nöte bringen, und die Attraktivität strapazieren oder wenn wir investieren und innovativ sind und so die Wirtschaft aktiv unterstützen? Für uns ist die Antwort klar: Wir müssen unsere Investitionskraft erhalten, die Gemeinden müssen ihre Aufgaben ohne Not in guter Qualität erbringen können und wir müssen in der Lage sein neue Entwicklungen und Bedürfnisse abzudecken. 

 

Meine Damen und Herren wir können uns die Steuergesetzrevision 2011 nicht leisten. Sie ist auch nicht nötig.


Die Korrektur des Einkommensteuertarifes ist zwar wünschenswert, vor allem wenn sich die Korrektur noch etwas auf tiefere Einkommen ausdehnt. die Korrektur ist aber nicht zwingend nötig. Sie liegt angesichts der Ausgangslage auch nicht drin. Der Kanton Luzern hat sich mit seinem Steuersatz dem Schweizerischen Mittel angenähert. In diesem Punkt ist das Finanzleitbild erfüllt. Wir müssen es nicht übererfüllen!


Die Halbierung der Gewinnsteuern ist ebenfalls nicht nötig. Ausser Ausfällen für den Kanton sind kaum Veränderungen zu erwarten. Der Kanton Luzern war in diesem Bereich in den 90er Jahren schweizweit Leader. Eine Ansiedlung neuer Unternehmen hat damals trotzdem nicht nachhaltig stattgefunden. Es gilt ausdrücklich festzuhalten, dass sich der Kanton Luzern schweizweit in der Spitzengruppe befindet und international absolut mithalten kann. Es wird immer davon gesprochen, dass die Ausfälle durch Neuzuzüge kompensiert werden könnten. das ist lediglich eine Hypothese. Wenn überhaupt wird höchstens eine Handvoll der Gemeinden davon profitieren können und ziemlich sicher nicht jene, die unter der Steuergesetzrevision am meisten leiden. Wir das Wohl der Mehrheit der Gemeinden nicht aufs Spiel setzen! Hören sie auf ihre Parteikollegen und Parteikolleginnen in den Gemeinderäten und sagen Sie Nein zur Steuergesetzrevision! Das einzige Element der vorliegenden Revision, das umgesetzt werden kann und muss, ist der Ausgleich der kalten Progression.

 

Wir sind froh, dass die Diskussionen um eine Flat Rate Tax vom Tisch sind. Neben anderen happigen Nachteilen, hätte die Flat Rate Tax am Ausfallvolumen für den Kanton Luzern ja auch nichts geändert. Die finanzpolitische Ausgangslage muss sich zuerst wieder konsolidiert haben, bevor über Steuergesetzrevisionen diskutiert werden kann.


Meine Damen und Herren sie gehen mit der Zustimmung zur Steuergesetzrevision 2011 ein zu grosses finanzpolitisches Risiko ein! Die SP Fraktion lehnt die Steuergesetzrevision 2011 ab. Unter den gegebenen Voraussetzungen sind selber verschuldete Einnahmenverluste nicht zu verantworten.

 

Felicitas Zopfi-Gassner

 

 

 

 

 

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