Die Delegiertenversammlung ist nach dem Parteitag das oberste Organ der Partei. Ihre Beschlüsse sind für die Amts- und Ortsparteien bindend, solange nicht ein Parteitag anders beschliesst. Sie behandelt wichtige politische Fragen, Sachfragen sowie Aktionen und fällt diesbezügliche Beschlüsse.
Der Delegiertenversammlung gehören an:
- die Mitglieder der Geschäftsleitung;
- die Präsidentinnen der Amtsparteien;
- die Präsidentinnen der Ortsparteien oder ihre Stellvertretung;
- drei Mitglieder der Grossratsfraktion und die Mitglieder des Regierungsrates;
- die Mitglieder der GPK
- die Mitglieder der Gemeinde-Exekutiven
- die hauptamtlichen Mitglieder der kantonalen Gerichte, inkl. Amtsgerichte;
- die Mitglieder der eidgenössischen Behörden
- die Mitglieder der Gremien der SPS (Koordinationskonferenz Geschäftsleitung),
- drei Mitglieder der Frauenkonferenz;
- drei Mitglieder der Juso;
- zusätzliche Mitglieder von grösseren Ortsparteien,
Alle Mitglieder der SP Kanton Luzern können an den Sitzungen des Parteivorstandes teilnehmen. Näheres regelt das Besuchsreglement.
Anträge zu traktandierten Themen können durch alle Mitglieder jederzeit gestellt werden.
Nächste Delegiertenversammlung siehe Agenda.
