SP Kanton Luzern
 

Initiative für bessere Prämienverbilligung

Die Initiative wurde am 14. August 2008 erfolgreich eingereicht! Allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, sei recht herzlich gedankt.

 

 

 

Sie werden auf dieser Seite über die aktuellen Entwicklungen informiert. Der Regierungsrat ist nach dem Gesetz verpflichtet, bis spätestens im August 2009 dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten.

 

 

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SP will faire Prämienverbilligung

 

Seit Anfang 2007 bezahlen Luzerner Haushalte bis zu 14,5% ihres steuerbaren Einkommens für die Krankenversicherung. Das ist eindeutig zu viel. Die SP setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die maximale Belastung durch Prämien für die Grundversicherung im kantonalen Prämienverbilligungsgesetz festgelegt ist. Und dass die Prämienbelastung tragbar ist. Bisher erfolglos. Mit einer Initiative fordern wir deshalb: 


Es besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung, wenn die Krankenkassenprämien 10% des anrechenbaren Einkommens übersteigen.

 

Starke Verschlechterung seit 2003


Heute besteht Anspruch auf Prämienverbilligung, soweit die Prämien für die Grundversicherung einen "bestimmten Prozentsatz" des anrechenbaren Einkommens übersteigen. So hält es §7 des Prämienverbilligungsgesetzes fest. Der Regierungsrat entscheidet über diesen "bestimmten Prozentsatz". Er tut dies jährlich "nach Massgabe der verfügbaren Mittel". Seit 1999 hat die Regierung diesen Prozentsatz mehrfach nach oben angepasst. Er ist heute mehr als doppelt so hoch wie 1999! 

 

1999                  7%
2000-2003          8,5%
2004                  9,5%
2005                  10%
2006                  11,5%
2007, 2008         14,5%

 

Die Folge dieser Politik: Eine massive Mehrbelastung der Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

 

Verbindliches Sozialziel


Die SP ist überzeugt: Für Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist die Belastung durch die Krankenkassenprämien im Kanton Luzern heute zu hoch. Die Initiative verlangt deshalb, dass eine konkrete und verbindliche Maximalbelastung  im Prämienverbilligungs-Gesetz festgeschrieben wird. Der "bestimmte Prozentsatz" soll in Zukunft auf 10% des anrechenbaren Einkommens festgelegt werden. Also der Wert, der im Jahr 2005 galt.

 

Spürbare Entlastung für Zehntausende


Die Initiative entlastet Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen erheblich.
Eine Familie mit 2 Kindern, einem anrechenbaren Einkommen von Fr. 50'000, wohnhaft in der Stadt Luzern, würde dank unserer Initiative gegenüber heute um Fr. 2'250 entlastet.

 

Weitere Beispiele finden Sie im Argumentarium.

 

 

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Argumentarium...

 

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