Einsichtnahme von Personen mit schutzwürdigem Interesse in Verfügungen der Staatsanwaltschaft

11. September 2011 / Nach der mutlosen Antwort der Regierung auf die Anfrage A676 über die «Möglichkeit der Einsichtnahme in Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen der Luzerner Staatsanwaltschaft» hat Melanie Setz Isenegger heute ein Postulat zu diesem Thema eingereicht. Sie und weitere Mitunterzeichnende fordern vom Regierungsrat, Personen mit schutzwürdigem Interesse, namentlich akkreditierten Medienschaffenden, systematisch Einsicht in die Einstellungs-, Sistierungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen von der Staatsanwaltschaft zu verschaffen. Dazu soll den registrierten Journalistinnen und Journalisten ein geeignetes Instrument für einen einfachen Überblick zur Verfügung gestellt werden, wie es beispielsweise bei Swissmedic gehandhabt wird.

Nach der mutlosen Antwort der Regierung auf die Anfrage A676 über die «Möglichkeit der Einsichtnahme in Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen der Luzerner Staatsanwaltschaft» hat Melanie Setz Isenegger heute ein Postulat zu diesem Thema eingereicht. Sie und weitere Mitunterzeichnende fordern vom Regierungsrat, Personen mit schutzwürdigem Interesse, namentlich akkreditierten Medienschaffenden, systematisch Einsicht in die Einstellungs-, Sistierungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen von der Staatsanwaltschaft zu verschaffen. Dazu soll den registrierten Journalistinnen und Journalisten ein geeignetes Instrument für einen einfachen Überblick zur Verfügung gestellt werden, wie es beispielsweise bei Swissmedic gehandhabt wird.

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