Chance packen – Ideologische Gräben überwinden

21. Januar 2016 Ab Ende Januar wird der Regierungsrat gemeinsam mit einer Begleitgruppe aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft das Konsolidierungspaket 17 aufgleisen. Aus Sicht der SP ist das eine einmalige Gelegenheit den Horizont zu öffnen und den Blick nach vorne zu richten.

Während Luzerns Finanzprobleme national für Schlagzeilen sorgen, sind sich die Fraktionen im Kantonsrat nicht einig ob diese ihren Ursprung in einer zu starren Schuldenbremse, auf der Ausgabenseite, bei den Einnahmen oder in einer Kombination dieser Faktoren haben. Geeint war der Kantonsrat hingegen in der Ablehnung der regierungsrätlichen Finanzplanung. So warten die Luzerner Bevölkerung und die Unternehmen seit Jahren auf einen mehrheitsfähigen Aufgaben- und Finanzplan. Eine weitere Konstante der Luzerner Finanzpolitik sind Spar- und Abbaupakete mit unterschiedlichen Namen, jedoch konstantem Protest dagegen.

Folgt das anstehende Konsolidierungsprogramm 2017 der bisherigen Abbaulogik, droht dem Kanton Luzern eine weitere ideologische Blockade ohne langfristige Finanzplanung aber mit unseriösem Durchwursteln zur Einhaltung der Schuldenbremse. Statt Finanzpolitik wird Buchhaltung betrieben. Eine längerfristig für den Kanton Luzern innovationshemmende und schädliche Entwicklung.

Die SP Kanton Luzern fordert den Regierungsrat auf, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und die Weichen für einen zukunftsfähigen Kanton Luzern im Rahmen des Konsolidierungspakets 17 zu stellen. Innerhalb der breit aufgestellten Begleitgruppe sollen deshalb nicht nur kurzfristige Abbaubauübungen diskutiert werden, sondern auch die langfristige finanzielle Stärkung des Kantons.

 

Die SP fordert den Regierungsrat auf Vorschläge in folgenden Bereichen zu präsentieren:

–        Nachhaltige Investitionen und Strukturanpassungen, die mittelfristig (über eine AFP-Periode hinaus) den Finanzhaushalt entlasten, wie beispielweise die Zentralisierung der Verwaltung.

–        Vereinfachung des Steuersystems und Überprüfung der Steuerabzüge.

–        Stärkung der Einnahmenseite z.B. mittels Massnahmen gegen Steuerhinterziehung und Anpassungen der Steuerprogression.

–        Weiterentwicklung der Schuldenbremse, damit diese Investitionen nicht behindert, Innovation ermöglicht und Nettoschuld und die Zinsbelastung berücksichtig werden.

–        Förderung von Innovation und Wertschöpfung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Hochschulen.

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