Ergänzungsleistungen im Pflegeheim: SP unterstützt Betroffene

14. Februar 2020 // Jetzt ist es rechtskräftig: Der Kanton Luzern hat alte Menschen widerrechtlich in die Altersarmut getrieben und ihnen Geld in Millionenhöhe vorenthalten. Der Regierungsrat verzichtet auf einen Weiterzug des Kantonsgerichtsurteils bezüglich Anrechnung der Pflegeheimtaxen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL). «Damit verzichtet er auf eine weitere Blamage wie bei der Prämienverbilligung», sagt SP-Fraktionschef Marcel Budmiger. Ungenügend ist aber die Reaktion des Kantons auf das Gerichtsurteil. «Statt die berechtigten Ansprüche nachzuzahlen, stiehlt sich der Kanton aus der Verantwortung», so Budmiger. Die SP bietet den Betroffenen juristische Hilfe an, damit sie zu ihrem Recht kommen, und wird auch im Kantonsrat aktiv.

Die SP begrüsst, dass der Regierungsrat auf einen Weiterzug des Kantonsgerichtsurteils bezüglich Pflegeheimtaxen verzichtet. «Bedauerlich ist aber, dass es einmal mehr die Gerichte sind, die im Kanton Luzern für soziale Sicherheit sorgen und nicht der Sozialdirektor» sagt SP-Kantonsrätin Pia Engler. Die vom Regierungsrat bewusst vorgenommene zu tiefe Ansetzung der anrechenbaren Heimtaxe verstiess nicht nur gegen Bundesrecht sondern trieb viele Luzernerinnen und Luzernern in die Altersarmut. So hat sich der Anteil der Sozialhilfe beziehenden Personen im Alter von 80 plus von 1,3 % im Jahr 2011 bis auf 3,5 % im Jahr 2018 beinahe verdreifacht.

Kanton stiehlt sich aus Verantwortung

Für die SP ist klar, dass die vorenthaltenen EL-Gelder auch rückwirkend ausbezahlt werden müssen. Der Kanton plant hingegen, die Berechnungsgrundlagen des EL-Anspruchs rückwirkend bloss auf den 1. 1. 2020 anzupassen – just jenes Datum, ab welchem sich der Kanton nicht mehr an den Ergänzungsleistungen beteiligen muss. Damit stiehlt sich der Kanton aus der Verantwortung, denn er – und nicht die Gemeinden – hat Fehler gemacht in der Vergangenheit.

Weiteres Gerichtsurteil droht

Die SP ist entschlossen, den betroffenen EL-Bezügerinnen und -bezüger zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit einem dringlichen Postulat fordert sie die Rückzahlung der vorenthaltenen Gelder. Zudem bietet sie juristische Hilfe für Personen, die ihren rückwirkenden Anspruch vor Gericht erstreiten wollen. Mit der Umsetzung des SP-Postulats kann der Regierungsrat jedoch einem weiteren unvorteilhaften Gerichtsurteil zuvorkommen.

Kontakt:

Marcel Budmiger, Fraktionspräsident, Mitglied GASK, 078 757 99 78

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