Prämienverbilligung 2017: präsentierte Kantonslösung ist akzeptabel und absolut zwingend

Medienmitteilung von 31. Januar 2018

31. Januar 2019 / Die heute vom Regierungsrat präsentierte Lösung für die Prämienverbilligung 2017, 2018 und 2019 ist aufgrund des Bundesgerichtsurteil nur folgerichtig. Der Kanton hatte gar keine andere Wahl, um nicht mehr gegen Bundesrecht zu verstossen. Somit ist die Lösung für die SP akzeptabel und absolut zwingend. Mit der raschen Umsetzung und der Möglichkeit für ein rückwirkendes Gesuch entspricht der Regierungsrat einer weiteren zentralen Forderung der SP.

Nach der willkürlichen und rein finanzpolitisch motivierten Senkung der Einkommensgrenze 2017 für die Prämienverbilligung wurde dies vom Bundesgericht als rechtswidrig beurteilt und der Kanton in die Schranken gewiesen. Somit erhalten rund 8’000 Familien im Kanton Luzern rückwirkend mehr Prämienverbilligung.

Die nun vorgestellte Lösung ist als Minimallösung für die SP akzeptabel, aber auch nicht mehr. Etwas anderes wäre gar nicht möglich gewesen oder hätte dem Urteil des Bundesgerichtes entsprochen. Die rasche Erledigung ist nun zentral, damit diese Familien umgehend zu ihrem Geld kommen. Die SP wird die konsequente und umgehende Umsetzung genau verfolgen. Kantonsrat Jörg Meyer meint: «Ich bin primär froh für die Tausenden von betroffenen Familien. Der Kanton konnte jetzt gar nicht anders handeln.» Die SP erwartet nun von den Gemeinden und den politischen Parteien, dass dieser Lösung keine Steine in den Weg gelegt werden. Die von der Regierung berechneten 25 Mio. Franken erachtet die SP als konservative Schätzung und geht eher von höheren Kosten aus. Insbesondere da rückwirkend auch neue Gesuchseingaben möglich sind.

Für die noch hängige Prämienverbilligungs-Initiative der SP Kanton Luzern erwarten wir umgehend einen bundesrechtskonformen Gegenvorschlag der Regierung.

Es ist wichtig, dass auch jene die glaubten, keinen Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben, von der geänderten Situation erfahren. In den letzten Tagen haben sich Anfragen an das Sekretariat der SP gehäuft. „Die SP wird weiterhin alle Personen unterstützen, die sich nicht sicher sind, wie sie nun vorgehen müssen.“ so David Roth, Präsident SP Kanton Luzern. Deshalb hat die Partei eine eigene Email-Adresse eingerichtet und bittet, künftige Anfragen auf diese Adresse zu schicken: praemienverbilligung@sp-luzern.ch. Dies erlaubt eine rasche und effiziente Beantwortung.

 

Für weitere Informationen steht zur Verfügung:

-Jörg Meyer 079 429 62 92

-David Roth 078 712 94 13

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