Aufgaben- und Finanzreform 18 untauglich und unhaltbar

31. Oktober 2018 // Die SP erachtet die von der Regierung vorgeschlagene AFR 18 vom Inhalt her als untauglich und vom Prozess her als unhaltbar. Die massiven finanzpolitischen Verrenkungen beruhen auf ungesicherten Annahmen über Steueranpassungen. Mit sachfremden Verknüpfungen und einem nicht durchdachten Zeitplan werden die Gemeinden und der Kantonsrat unter Druck gesetzt.

Bereits in der Vernehmlassung wurde die AFR18 von breiten Kreisen kritisch beurteilt. Die Regierung legt nun aber eine AFR 18 vor, die vom Inhalt her untauglich und vom Prozess her unhaltbar ist. Die ganze Vorlage wurde verschlimmbessert.

Die Anpassungen beim Kostenteiler Volksschule und die Aufgabenverschiebungen beim Wasserbau führen zu massiven Umverteilungen, die das Paket überladen. Die Gegenfinanzierung bedingt finanzpolitische Verrenkungen mit ungesicherten Annahmen. Die herbeigerechneten Entlastungen für Kanton und Gemeinden vermitteln eine Scheinsicherheit. Das ganze Konstrukt basiert auf Annahmen über die Steuervorlage 17 des Bundes sowie der kantonalen Steuergesetzrevision 2020. Beides ist aber noch nicht entschieden und politisch umstritten. In der Realität werden die Verwerfungen unter den Gemeinden viel grösser sein, als in der Botschaft dargestellt.

Aufgrund der Verknüpfungen und Abhängigkeiten sind inhaltliche Diskussionen über die Massnahmen gar nicht möglich, da sonst alles auseinanderfällt. Ein Beschluss über die AFR 18, bevor die Steuervorlage 17 und die Steuergesetzrevision 2020 politisch entschieden sind, ist unseriös. Die Abhängigkeiten und der hohe Zeitdruck kommen einer Erpressung von Gemeinden und Kantonsrat gleich.

Die Gemeinden müssen zukünftig stark steigende Sozialaufgaben übernehmen, während der Kanton bei den Bildungsausgaben auf der sichereren Seite ist. Den Gemeinden drohen mittelfristig Mehrausgaben von bis zu 24 Millionen Franken. «Gemeinden wie die Stadt Luzern müssen die Katze im Sack kaufen.» zeigt sich Kantonsrat David Roth (Luzern) besorgt. 

Nur mit Zahlenakrobatik gelingt es letztendlich, ein sinnvoll erscheinendes Härtefallsystem unter den Gemeinden zu kreieren. Jörg Meyer, Kantonsrat Adligenswil, meint: «Es ist doch absurd, wenn eine Gemeinde wie Emmen Fr. 400’000 bezahlen muss und eine reiche Gemeinde wie Meggen Geld erhält.»

Ein Steuerfussabtausch mit erzwungener Steuersenkung bei den Gemeinden ist ein massiver Eingriff in die Gemeindeautonomie, der im Gesamtkontext nicht zu rechtfertigen ist. Kritisch eingestellt ist die SP auch zur vorgesehenen Verschiebung der Instrumentallehrpersonen an den Kantonsschulen an die Musikschulen der Gemeinden. Befürchtet wird ein Qualitätsabbau an den Schulen und eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen.

Kontakt:

Jörg Meyer, Kantonsrat, Mitglied Kommission Wirtschaft und Abgaben; 079 429 62 92

David Roth, Kantonsrat, Mitglied Planungs- und Finanzkommission; 078 712 94 13

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